Matthias ist 1981 im Stasi-Knast Gera ums Leben gekommen. Er wurde 23 Jahre alt. Die Umstände sind mysteriös. Ich erinnere mich, dass die Stasi in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den für ihn extra angefertigten Grabstein vom alten Historischen Friedhof an der Friedenskirche in Jena „abholte“. Wir wohnten damals dort im alten „Gärtnerhaus“, der Vorgang fand unmittelbar vor unserer Haustür statt. Der Tod von Matthias war lange Jahre ein Tabu, kein Wunder, wenn die Stasi die Finger im Spiel hat.
Seit 2015 aber wird gründlicher recherchiert, Informationen werden zusammengetragen und verdichtet. In diesem Jahr soll nun ein Bändchen in der Jenaer Geschichtswerkstatt erscheinen, das den Recherchestand publiziert.
Damit das Bändchen erscheinen kann, werden 1.500 Euro benötigt, für die via Internet gesammelt wird.
Ich hab mich an dieser Sammlung gern beteiligt und bitte auch andere darum.
Weshalb?
Nun, einmal, weil ich Matthias kannte. Dann, als Erinnerung an einen Weggefährten, der im selben Jahr auf diese Welt kam wie ich selber, er wäre in diesem Jahr 62 geworden, wurde aber nur 23 Jahre alt.
Und schließlich, um Unterschiede deutlich zu machen:
während die Leipziger Philharmonie sogar nach dem massiven Protest von über 400 Bürgerrechtlern immer noch an ihrer Einladung an Gregor Gysi, zum 30sten Jahrestag der Friedlichen Revolution in der Peterskirche in Leipzig zu sprechen, festhält – sammle ich mit anderen, die damals gegen die Partei von Gysi gearbeitet haben Geld, um die Opfer seiner Partei nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
Das eben ist der Unterschied.
Wer fünf Euro oder mehr spendiert – das geht hier ganz bequem online – bekommt das Heft über die genaueren Umstände des Todes von Matthias Domaschk im Stasiknast Gera zugeschickt.
Ein Dank an alle, die daran im dreißigsten Jahr der Friedlichen Revolution mittun.
51.347 Regelanfragen dazu, ob ein Antragsteller auf „Opferrente“ nach § 17a StrRehaG in der Haft eine Spitzelerklärung für die Stasi unterschrieben hat … 51.347 Regelanfragen dazu ist die Jahn-Behörde seit 2007 nachgegangen. Weil nämlich … https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=6103&art_param=565 … wer wie Matthias Domaschk nachts um 2 in der Finsternis einer Zelle eine Spitzelerklärung unterschrieben hat, dem versagen die Entschädigungsbehörden die „Opferrente“ nach § 17a StrRehaG. Leute wie Domaschk hätten nämlich dadurch gemäß § 16 Abs. 2 StrRehaG „gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit verstossen“ und damit jeden Anspruch auf eine Opferrente „verwirkt“. Roland Jahn wird so was diesen Matthias Domaschks NIE verzeihen. Es blieb meinem Haftkameraden Matthias Domaschk aus jedenfalls seiner Sicht gar nichts übrig, als sich aufzuhängen.
Lieber Herr Walther, danke für Ihren Beitrag, allerdings konnte Matthias Domaschk rechtliche Regelungen, die erst nach der Deutschen Einheit wirksam wurden, noch nicht kennen. Roland Jahn ebensowenig, denn diese Regelungen sind ja erst relativ lange nach dem Fall der Mauer beschlossen worden und in Kraft getreten.
Lieber Herr Kasparick,
1985, nach 3 Jahren Haft, davon 14 Monate Stasi-Untersuchungshaft, kroch ich – ich gebe es zu – auf dem seelischen Zahnfleisch. Ich weiß nicht, was ICH getan hätte, wenn die Stasi mich damals zu sich geführt hätte und mir angeboten hätte, es könne doch mal hier „eine Hand die andere waschen.“ Ich danke G`tt, dass diese Versuchung an mir vorüber ging und sie mich nicht fragten.
Eines wußte ich allerdings schon damals, 1985: Wer diesen Pakt unterschrieb, den würde die Stasi nicht mehr aus ihren Klauen lassen. Er wird dann „liefern“ müssen. Und den Selbstgerechten wird dann der Geifer aus dem Mund sabbern.
Wer diesen Pakt unterschrieb, der mußte dann weit weg gehen, ganz weit weg. Dorthin, wo ihn nichts mehr erreicht.
Mein Brandenburger Haftkamerad Peter H. kontaktierte mich vor 7 Jahren aus Jamaika. Er war dorthin als Surflehrer entschwunden und wollte nun in Rente und auch in „Opferrente“ gehen. Allerdings: Schon in Brandenburg, wo er unter dem Vorwurf des „Verbrechend der versuchten Republikflucht im schweren Fall“ einsass, hatte ihn der „Vau-Nuller“, der VO, der Verbindungsoffizier der Stasi vorführen lassen. Er habe ein anzeigepflichtiges Verbrechen begangen, seine Frau habe das nicht angezeigt und der Staatsanwalt wolle sie nun einsperren und die Kinder ins Heim stecken. Allerdings sei die Stasi ja verständnisvoll und menschenfreundlich, aber eine Hand wasche eben die andere. Und Peterchen unterschrieb.
Und unter dem Vorwurf eines „Verstoßes gegen die Grundsätze Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit“ ( § 16 Abs. 2 StrRehaG) …
https://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__16.html
… unter diesem Vorwurf wurde ihm dann von der Bremer Behörde die Opferrente versagt.
Alles ekelig, sicherlich. Er hat ja auch Berichte über mich geschrieben.
Aber ein VERSTOSS GEGEN DIE GRUNDSÄTZE DER RECHTSSTAATLICHKEIT UND MENSCHLICHKEIT ist etwas anderes.
Schon die Regelanfragen der sächsischen Wiedergutmachungsbehörden sind daneben. Sie haben auch nur einen Sinn: „Opferrenten“ kosten ja und der Staat will Geld sparen. Immerhin betrifft so was jeden 10. meiner Haftkameraden.
Mit besten Grüßen
Bodo Walther
Lieber Herr Walther, danke auch für diesen Beitrag. Unseren Lesern wird auf diese Weise noch klarer, wie komplex die Materie ist.