Das Parlament erübrigt sich selbst.


Man könnte es für eine Petitesse halten: nun hat die Große Koalition ein Gesetz gelesen (1. Lesung), das ab Januar 2014 gelten soll.
Es gibt bis dahin keine Anhörungen, keine Beratungen in den Ausschüssen, keine zweite und dritte Lesung.
Erst im Februar soll es dann „ordentlich verabschiedet“ werden.
Es gilt aber schon ab 1. Januar.
Und steht im Dezember im Bundesanzeiger.
Es geht inhaltlich um Rentenfragen, genauer: ob die erzielten Überschüsse in den Rentenkassen zur Absenkung des Rentenbeitrags oder für anderes (Mütterrenten, Aufstocker etc.) verwendet werden sollen.

Interessant an dem Vorgang ist, wie sich das Parlament selbst kastriert.
Es gibt – von der kleinen Opposition einmal abgesehen – keinen Abgeordneten, der dieses Verfahren kritisiert.
Innerlich ist man ohnehin schon auf Weihnachten eingestellt. Die lange Phase der Regierungsbildung ist abgeschlossen, der Wahlkampf ist überstanden, das Mandat ist nun sicher, weil keine Neuwahlen mehr drohen, was vor wenigen Tagen zumindest noch im Bereich des Denkbaren lag. Weihnachten ist angesagt.
Also lässt man die Sache durchgehen.

Ein Ministerium macht die entsprechende Gesetzesvorlage, formuliert den Text.
Die Koalition führt über etwa eine Stunde ein öffentliches Selbstgespräch im Plenum – von wenigen sehr kurzen Beiträgen der Opposition einmal abgesehen – , dann geht man nach Hause.

Wenn ein solches Verfahren Schule macht – und es gibt keinen wirklichen Grund, weshalb es nicht so sein sollte angesichts der gegebenen Mehrheitsverhältnisse – dann ist das Parlament nur noch „Beiwerk“.
Eigentlich regieren die Ministerialräte, die Referatsleiter, Unterabteilungs- und Abteilungsleiter, die Staatssekretäre.
Natürlich will keiner der Abgeordneten „seinen Minister“ beschädigen, also wird er dem zustimmen, was da aus dem „Hause“ kommt, für das „sein Minister“ die Verantwortung trägt.

Was aber geschieht da im Kern?
Das Parlament verachtet sich selbst. Und es erübrigt sich selbst.
Vollzogen wird, was viele ohnehin denken: was sollen all die parlamentarischen Debatten, Anträge, Anhörungen etc., wenn doch am Ende ohnehin klar ist, „wer hier die Mehrheit“ hat?
Ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren wird sekundär. Es kommt nicht mehr drauf an.
Na und?
Dann steht ein Gesetz eben schon mal im Gesetzblatt, bevor es in dritter Lesung vom Parlament verabschiedet wurde.
Im Grunde ist es doch egal. Am Ende käme ja doch dasselbe heraus. Wozu also die Aufregung?

Was aber geschieht da im Kern?
Die Parlamentarische Demokratie beginnt, sich selbst nicht mehr ernst zu nehmen.
Ordentliche Verfahren werden zur Petitesse. Entscheidend ist, wer die Mehrheit hat. Punkt.
Dieser Krebsschaden im Innern wird weiter wachsen unter den Bedingungen einer 80%-Mehrheit.
Es ist erst der Anfang.
Diesmal ging es „nur“ um Rentenfragen – zwar protestierten nicht wenige auch jetzt schon, das ginge gegen die junge Generation, aber diese Wortmeldungen waren nicht entscheidend.
Was aber, wenn es um die Sicherung der Grundrechte geht, um die Wahrung der Bürgerrechte gegenüber dem Staat? Um die Wahrung der Grundrechte gegenüber den Geheimdiensten?
Was aber, wenn es um das Grundgesetz, die Basis der Demokratie geht?
Will man da künftig etwa ebenso verfahren wie hier mit den Renten?!

Das Parlament hat die Aufgabe, eine Regierung zu kontrollieren.
Das gilt nicht nur für eine Opposition.
Sondern das ist die Aufgabe eines jeden Abgeordneten.
Dazu gehört, dass er zunächst einmal darauf achtet, dass parlamentarische Gepflogenheiten: Anhörungen, Ausschussberatungen, zweite und dritte Lesung – auch beachtet und eingehalten werden.
Was wir zu Beginn dieser Großen Koalition erleben, ist keine Petitesse, sondern eine Ungeheuerlichkeit.
Das Parlament schafft sich selbst ab.

3 Gedanken zu “Das Parlament erübrigt sich selbst.

  1. Danke für diesen Beitrag, der mir die Augen ein Stück weiter geöffnet hat!
    Was mag nur die Verantwortungsträger zu dieser Vorgehensweise bewegt haben?
    Effizienz? Das wäre eine sehr fatale Begründung, denn effizient …

    1. na, der einfache Grund wird gewesen sein, das Gesetz zum 1.1. im Gesetzblatt zu haben. Man kann Gesetze allerdings auch rückwirkend in Geltung setzen, das hätte ein ordentliches Verfahren inklusive der notwendigen Unterschrift des Herrn Bundespräsidenten erfordert.

  2. Wieso nur sind so viele Deutsche bloß „politikverdrossen“ ? Bei einer derart gewissenhaften Arbeit unserer Volksvertreter kann man das so gar nicht nachvollziehen …

    Bananenrepublik :/

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