Dr. Hans Beu, Kindersanatorium Prerow, ein Humanist und Stiller Helfer.

Dr. Hans Beu, Kindersanatorium Prerow, ein Humanist und Stiller Helfer.

Wenn man, vom Kirchenort kommend, die Strandstraße entlang durch Prerow geht, sieht man auf der linken Seite schon bald eine jener interessanten gelben Tafeln, auf denen auf besondere Gebäude oder Personen im Ort hingewiesen wird. Man kann lesen, daß in der heutigen „Villa Seestern“ der „Badearzt Dr. Hans Beu“ ein Jugendsanatorium „Ostsee-Hospiz“ eingerichtet hatte.

Heute sieht der „Seestern“ so aus und beherbergt einige Ferienwohnungen.

Ich will mehr wissen und verabrede mich mit Frau Antje Hückstädt, der Leiterin des Darss-Museums in Prerow. „Wir wissen nicht sehr viel von Dr. Beu“, sagt sie mir und zeigt mir aber immerhin Anzeigen für das Kinder- und Jugendsanatorium in einem Fremdenführer.

Anzeige für das Jugendsanatorium Dr. Hans Beu, Prerow, Strandstraße. (Quelle: Darss-Museum Prerow).



„Wir haben aber ein Foto aus der großen Sammlung der Fotografien vom Prerower Ortsfotografen Wiese“ sagt sie, „ich suche es Ihnen bei Gelegenheit heraus. Darauf ist eine große Gruppe Kinder vor dem Sanatorium zu sehen. Die Aufnahme müsste vom Ende der Zwanziger Jahre etwa sein.“ Tatsächlich, wenige Tage später kommt das Bild:

Kinder vom Kindersanatorium Dr. Hans Beu in Prerow. Aufnahme: Alfred Wiese, Prerow; vermutlich Ende der Zwanziger Jahre. Original im Darss-Museum Prerow

Ich beginne zu recherchieren. Die üblichen Quellen: Internet, Pfarramtsarchiv etc. Bisher (stand 30.09.2021) ergibt sich folgendes Bild: Hans Friedrich Simon Julius Beu wurde am 22. Januar 1865 in Ribnitz geboren, am 20. Februar 1865 in der Stadtkirche Ribnitz getauft; studierte in Rostock Medizin; promovierte 1890 in Leipzig; 1890 war er am Stuttgarter Bürgerhospital Assistenzarzt. 1891 war er Praktischer Arzt in Gnoien. Am 8. April 1892 heiratete er in Rostock Anna Maria Welge (1869-1896).
1892 ist Dr. Beu Praktischer Arzt in Dargun. Am 19. September 1896 stirbt seine Frau in Dargun.
1897 ist Dr. Beu Einwohner von Prerow. Etwa im Jahre 1903 heiratet er erneut, eine Kapitänstochter aus der Kapitänsfamilie Schall aus Born. 1904 wird ihm in Prerow eine Tochter Hildegard („Hilding“) geboren.
1905 eröffnet Dr. Beu sein Kindersanatorium in Prerow. Am 7. August 1947 stirbt Dr. Hans Beu in Prerow im Alter von 82 Jahren.

Es gibt interessante Hinweise zu dieser Biografie, denen ich, wenn die Archive „mitspielen“, gern weiter nachgehe:
in den Zwanziger Jahren nimmt Dr. Beu den „Seppl“ in sein Haus auf. Eigentlich heißt das Kind Josef Panski, ist ein Kind jüdischer Eltern aus Lodz. Da seine Mutter früh stirbt und es wohl Konflikte mit der Stiefmutter gibt, wird „Seppl“, wie man das Kind später in Prerow nennen wird, in Prerow bei Dr. Beu belassen. Der pflegt den „Seppl“, weil das Kind offenbar lungenkrank ist und Fürsorge braucht, wie ein eigenes Kind. In der Familie von Bürgermeister Roloff ist „Seppl“ als eine Art Pflegekind bekannt, eine „Tante Marie“ kümmerte sich um das Kind. Die Verbindung zwischen Dr. Beu und dem „Seppl“ hält über lange Jahre: Dr. Beu wird in den Kirchenbüchern bei der Taufe vom Seppl am 15. 12. 1922 notiert; ebenso bei dessen Hochzeit; bei der Taufe von Seppls Tochter – da war der Doktor Beu schon hochbetagt. Er scheint ihn wie ein Adoptivkind angenommen zu haben, jenen jüdischen Jungen aus Lodz.

Auch gibt es Hinweise, daß Dr. Beu einer Frau, die wegen einer starken Sehbehinderung von den Nazis auf „Erbkrankheit“ hin untersucht wurde – es waren jene Jahre, in denen „Erbkranke“ in Deutschland umgebracht wurden – ein lebensnotwendiges Attest ausgestellt hat, daß bei ihr „keine Erbkrankheit“ vorläge. Ich bin Bürgermeister René Roloff für diese Hinweise dankbar.

Dr. Hans Beu scheint einer jener Menschen gewesen zu sein, die man als „stille Helfer“ bezeichnet. Ein aufrechter Humanist, Mediziner aus Überzeugung, der mit seinen Möglichkeiten half, wenn es Not tat. Es gibt Hinweise darauf, daß er sich den Nationalsozialisten nicht angepasst hat. Im „Adreßverzeichnis der deutschen Privatkliniken und Sanatorien“, herausgegeben vom „Leiter des Reichsverbandes Deutscher Privat-Krankenanstalten“ 1937, wird seine Einrichtung „ohne Stern“ geführt. Das bedeutet: Dr. Beus Jugendsanatorium war nicht Mitglied in jener NS-Formation „Reichsverband Deutscher Privat-Krankenanstalten“.

Adreßverzeichnis 1937 der „Deutschen Privat-Krankenanstalten“. Dr. Beus Einrichtung wird „ohne Stern“ geführt, ist also nicht Mitglied im „Reichsverband“. Man findet dieses Adreßverzeichnis im Internet.

Herrn Bürgermeister René Roloff/Prerow verdanke ich ein zweites Bild mit Kindern vor dem Jugendsanatorium, diesmal ist sogar der Doktor selbst zu sehen (oben, letzte Reihe, links).

Dr. Hans Beu im Kreise seiner Pflegekinder im Jugendsanatorium Prerow. Es könnte durchaus sein, daß auf dem Bild (vermutlich auch aus den Zwanziger Jahren) auch der „Seppl“ abgebildet ist. Das Foto stammt aus dem Privatarchiv von Herrn Bürgermeister Rene Roloff in Prerow.

Von „Frau Dr. Beu“, der zweiten Frau des Doktors, habe ich inzwischen herausgefunden, daß sie Gemeindevertreterin in der Evangelischen Kirchgemeinde in Prerow war. Es gibt im Pfarrarchiv ein Dokument über eine entsprechende Sitzung des Kirchgemeinderates vom 27. Mai 1926. Aus den dreißiger Jahren ist mir ihre Mitgliedschaft im Kirchgemeinderat nicht mehr bekannt, da hatten sich die Zeiten geändert, die Mehrheit im Kirchgemeinderat gehörte den „Deutschen Christen“ an, das war nichts mehr für die Familie des Humanisten und Stillen Helfers Dr. Hans Beu.

Beu hat sein Sanatorium vermutlich altersbedingt geschlossen. Als er 1947 starb, war er ja schon 82 Jahre alt. Es heißt allerdings, das Sanatorium des Dr. Beu sei 1953 der „Aktion Rose“ zum Opfer gefallen, jenem kriminellen Ganovenstück der DDR-Regierung, das zur Enteignung zahlreicher Privatpensionen und Hotels an der Ostseeküste führte. Diesem Hinweis gehe ich gerade im Landesarchiv in Greifswald und im Stasi-Unterlagen-Archiv Rostock (jetzt Bundesarchiv) nach. Das Haus sei durch die „Aktion Rose“ damals (wie so viele Privatpensionen und Hotels) an den FDGB der DDR gefallen, habe erst „Haus Bleisch“ und dann „Seestern“ geheißen, so, wie das Haus ja heute noch heißt; diesen Hinweis verdanke ich Frau Antje Hückstädt.

Prerow kann stolz sein auf den Dr. Hans Beu. Es waren nicht viele, die in der wirren Zeit des Nationalsozialismus klaren Kopf behielten. Er gehört in die Reihe jener „stillen Helfer“, deren Geschichte erst noch geschrieben werden muss. Ein Anfang ist gemacht.

Entnazifizierungsakte 221-11 Z 10370 Staatsarchiv Hamburg. SS-Generalmajor Franz Mueller-Darss

Entnazifizierungsakte 221-11 Z 10370 Staatsarchiv Hamburg. SS-Generalmajor Franz Mueller-Darss

Wie wird ein ranghoher Offizier der Waffen-SS, der beim Reichsführer SS Heinrich Himmler ein uns aus ging, regelmäßig bei ihm zu Tische saß, der für die Ausbildung der KZ-Wachhunde und der Hunde für die Wehrmacht verantwortlich war, nach dem Kriege zum „unbelasteten Bürger“?
Das hat mich interessiert. Im Staatsarchiv Hamburg fand sich im Juni 2021 tatsächlich unter dem Aktenzeichen 221-11 Z 10370 eine Akte über ein „Berufungsverfahren“ des Franz Mueller-Darss.
Franz Mueller-Darss war 1948 in der britischen Besatzungszone im Entnazifizierungsverfahren in die „Kategorie IV“ eingestuft worden, durfte folglich in öffentlichen Betrieben keine Verwendung mehr finden.
1949 jedoch lag die Sache schon anders: sein Berufungsverfahren unter Führung von Dr. jur. Schackow/Bremen hatte „Erfolg“: Mueller galt nun als „unbelastet“, mehr noch, er galt gar als „Gegner des Nationalsozialismus“.
Wir schauen uns die Details an.

Mueller wird, nachdem er ein paar Monate im Gefangenenlager Neumünster zugebracht hat (etwa von August 1945 bis Januar 1946), in einem Entnazifizierungsverfahren in „Kategorie IV“ der „Kontrollratsdirektive 24 vom 12. Januar 1946“ eingestuft.

Anhand der SS-Personalakte Mueller-Darss, die im Bundesarchiv liegt und hier im blog schon ausgewertet wurde, wird deutlich: Mueller-Darss war seit 1933 bis 1945 Mitglied in der NSDAP; seit 1936 Mitglied in der SS; seit 1942 im Persönlichen Stab Reichsführer SS Beauftragter des RFSS „für das Diensthundewesen“ und zuletzt im Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS „Amtsleiter Forsten“. Er hatte den Totenkopfring und einen „Jul-Leuchter“ des Reichsführers SS, ging mit ihm regelmäßig zur Jagd (wie mit anderen SS-Granden auch); hatte im KZ-Außenlager Born (Außenlager von Ravensbrück und Neuengamme) Befehlsgewalt über die KZ-Wachmannschaften; „beschäftigte“ im Borner Forst russische Kriegsgefangene (vier von ihnen liegen in Born auf dem Friedhof) und hielt sich vier Zeuginnen Jehovas als persönliche Häftlingsfrauen im Forsthaus in Born. All das ist aktenkundig und bestens belegt.

Mueller wird 1948 in einem Entnazifizierungsverfahren in der britischen Besatzungszone in Hamburg in „Kategorie IV“ eingestuft, gilt als belastet und gilt als nicht mehr geeignet für eine Beschäftigung in öffentlichen Betrieben.


Mueller sucht sich Anwälte: Dr. jur. Wolfgang Kulenkampff und Dr. jur. A. Schackow aus Bremen. Diese Anwälte konstruieren eine Behauptung: Mueller sei „nicht freiwillig“ in die SS gegangen (die SS-Personalakte zeigt jedoch, daß er sich sogar um eine beschleunigte Aufnahme in die SS bemüht hat!), sondern sei „aus rein dienstlichen Gründen“, wegen seiner „forstlichen Expertise“ „als Verbindungsmann zwischen dem Reichsführer SS (Himmler) und dem Reichsforstmeister (Göring)“ zur „forstlichen Beratung“ von seiner „vorgesetzten Dienstbehörde“ in die SS „abgestellt“ worden. So, als wenn Göring und Himmler eine „Verbindungsperson“ gebraucht hätten.
Diese Behauptung ist schlicht abenteuerlich – aber sie wird Erfolg haben.
Mueller selbst formuliert so:

An dieser hier schriftlich niedergelegten Behauptung stimmt rein gar nichts. Seit 1934 kannte er Göring; er hat ihm mit Hilfe von Professor Otto Firle ein Jagdhaus auf dem Darss gebaut (Firle wird in der Akte als Entlastungszeuge angeführt); mit Görings Hilfe wurde der Darss zum Naturschutzgebiet und zum Staatsjagdgebiet erklärt. Himmler ging ab spätestens 1940 als Jagdgast im Forsthaus Born ein und aus, wie der Dienstkalender Himmlers belegt und Himmler war es auch zu verdanken, daß sein „Spezi“ Mueller-Darss seine Hunde „scharf abrichten“ konnte und vor allem sollte, als die Totenkopfverbände der SS (ehemals die KZ-Wachmannschaften) an der Front gebraucht wurden und Ersatz im Wachdienst der KZs gebraucht wurde. Die Aufgabe der Hunde war es, fliehende Häftlinge „zu zerreißen“ – all das ist umfänglich dokumentiert im Aufsatz von Bertrand Perz „….müssen zu reißenden Bestien erzogen werden“. Der Einsatz von Hunden zur Bewachung in den Konzentrationslagern“, Dachauer Hefte 12, S. 139 ff.
Davon, dass Mueller „als Verbindungsmann“ zwischen Göring und Himmler in die SS gehen „musste“, kann überhaupt gar keine Rede sein. Er wollte beschleunigt in die SS, wurde aufgenommen und machte dank seiner engen Beziehungen sowohl zu Göring als auch zu Himmler eine Blitzkarriere innerhalb der SS.

Deshalb war Mueller nach dem Kriege auch aus guten Gründen zunächst in „Kategorie IV“ eingestuft worden.
Selbst noch in der Berufungsverhandlung am 11. Mai 1949 verlangte der Vertreter des Fachausschusses im Entnazifizierungsverfahren „kostenpflichtige Abweisung der Berufung.“ Aber die Zeiten hatten sich geändert.

Der Berufungsausschuss votiert anders als der Fachausschuss fordert: Mueller wird in die „Kategorie V“ eingestuft, er gilt nun als „unbelastet“. Die dazu gehörende Urkunde liest sich so:

Mueller hat seinen Anwälten die merkwürdigsten „Zeugen“ zu seiner Entlastung beigebracht (die Akte enthält 11 Dokumente).
Zum Beispiel seine langjährige Sekretärin Irmgard Sauer, die allen Ernstes zu Protokoll gab, ihr „Chef“ sei immer und stets „ein entschiedener Gegner des Nationalsozialismus“ gewesen, sie selbst sei zum Dienst beim Reichsführer SS „gezwungen“ worden und ihr „Chef“ habe gar ein „Attentat auf Bormann“ (gemeint ist Martin Bormann, Leiter der Reichskanzlei der NSDAP im Range eines Reichsministers) geplant. Noch abenteuerlicher geht es kaum. Frau Sauers vierseitiger Beitrag wäre eine eigene Untersuchung wert, hier soll nur festgehalten werden, daß sie behauptet, eigenhändig „einen Befehl meines Chefs an die KZ-Wachmannschaften“ in Born geschrieben zu haben, wonach die gehalten seien, die russischen Kriegsgefangenen anständig zu behandeln. In unserem Zusammenhang ist das insofern von Interesse, als damit belegt ist, daß Mueller offensichtlich Befehlsgewalt gegenüber den KZ-Wachmannschaften in Born hatte.
Auch taucht Himmlers Leibarzt Felix Kersten als „Zeuge“ in der Akte auf, der gar behauptet, Mueller habe ihm geholfen „Tausende Juden“ ins Ausland zu schaffen. Sein „Zeugnis“ – beide kannten sich aus dem Persönlichen Stab des Reichsführers SS und von Himmlers Mittagstisch bestens – liest sich wie folgt:

Mueller hat sich für diesen Brief später bei Kersten „bedankt“ und ihm ein ähnliches „Zeugnis“ ausgestellt. Auch hat er gegenüber Herrn Kersten seine Bereitschaft erklärt, „gegebenenfalls auch vor Gericht“ seine Aussage „zu beeiden“. Meineid also. Das war normal in jenen Jahren. Ganoven unter sich: man stellt sich gegenseitig „Persilscheine“ aus. Auf Felix Kersten und seine Behauptung, er habe tausenden Niederländern die Deportation „in den Osten erspart“ – wofür er einen hohen Orden der niederländischen Regierung bekommen hat, obwohl die Sache von vorn bis hinten erfunden war – habe ich hier im blog separat behandelt.

Wie also konnte es kommen, dass Mueller-Darss im Mai 1949 „freigesprochen“ wurde?

Nun, die Briten, das ist mittlerweile umfänglich dokumentiert und untersucht, hatten 1948/49 andere Sorgen, als ehemalige Nazis zu suchen. Ihnen lag vor allem daran, daß ihre Besatzungszone wirtschaftlich wieder „auf die Beine“ kam, denn England hatte, nicht zuletzt als Folge des Krieges, selbst mit massiven wirtschaftlichen Problem zu kämpfen und musste nun auch noch die Bevölkerung im Besatzungsgebiet versorgen. Näheres hat z.B. die Bundeszentrale für Politische Bildung notiert. Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (20. 11. 1945 – 1. Oktober 1946) hatte stattgefunden, auch waren schon etliche der Nachfolgeprozesse geführt. Und es war eine Phase eingetreten, in der in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden war, Mitläufer würden strenger gemaßregelt, als die eigentlichen Täter.
1949 waren die Entnazifizierungsbemühungen der Alliierten „abgeschlossen“. Man hatte ohnehin bereits 1947 die Vorgänge in die Hände der deutschen Länder gegeben. 1949 wurden die beiden deutschen Staaten gegründet. Der Kalte Krieg begann und die Geheimdienste begannen mit ihrer Arbeit: Ost gegen West und West gegen Ost. Da war keine Zeit mehr, „alte Kameraden“ zu suchen. Man glaubte, man sei mit der Sache fertig. Bis 1961. Dann kam der Eichmann-Prozess und das Thema „Vergangenheit“ kochte wieder hoch.

Franz Mueller-Darss jedenfalls arbeitete bereits seit 1948 für die „Organisation Gehlen“, die Vorläuferorganisation des Bundesnachrichtendienstes; da war seine Berufung im Entnazifizierungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen.
Aber dazu kommen wir noch ausführlich, wenn ich die Akte, die dazu im Archiv des BND liegt eingesehen habe.