Die Staatssicherheit der DDR unterhielt ein eigenes, sogenanntes „NS-Archiv“, das heute im Bundesarchiv zugänglich ist.
Die Staatssicherheit der DDR sammelte darin Material gegen NS-Belastete, ehemalige NSDAP-Mitglieder, Mitglieder von SA und SS etc, die im Gebiet der ehemaligen „SBZ – Sowjetischen Besatzungs-Zone“ und ab 1949 der DDR wohnten.
Diese Aktensammlung – die u.a. durch eine geheime Razzia von Schließfächern in Sparkassen und Banken der DDR zustande kam – wurde von der Staatssicherheit jedoch keineswegs nur dazu angelegt, ehemalige NS-Verbrecher zu „entlarven“ und anzuklagen, wie es der offiziellen DDR-Lesart entsprochen hätte, sondern man benutzte diese Akten ganz nach politischem Nutzen. Manche mit schwerer NS-Vergangenheit wurden angeklagt, andere nicht, je nachdem, wie die Stasi den „politischen Nutzen“ einer Anklage einschätzte.
Der Aufstand vom 17. Juni 1953 war noch nicht lange vorbei, da fand im Dezember 1953 der sogenannte „Gehlen-Prozess“ statt. Ein Schauprozess, in dem „Spione“, die innerhalb der DDR für die „Organisation Gehlen“, dem Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes arbeiteten, enttarnt und verurteilt wurden.
Wir wissen mittlerweile, dass der ehemalige SS-Generalmajor Franz Mueller-Darss von Hamburg aus ab 1948 für die „Organisation Gehlen“ und den BND gearbeitet hat. Meine Bitte um Auskunft beim BStU, ob die Staatssicherheit über Mueller-Darss Akten angelegt hat, wurde positiv beschieden, eine Akteneinsicht ist für Anfang November in der BStU vereinbart.
Auf diesem Hintergrund ist ein Dokument von Interesse, das den Kenntnisstand der Staatssicherheit über Aufbau und Arbeitsweise der „Organisation Gehlen“ im Dezember 1953 deutlich macht: man war bestens informiert.
Wir befinden uns im Jahre 1953 mitten im „Kalten Krieg“. Das wird auch an der Sprache deutlich, die im folgenden Tondokument hörbar wird.
Hier nun die etwa anderthalbstündige Urteilsbegründung im Gehlen-Prozess vom Dezember 1953 als Tondokument.
Wir werden auf das Thema Mueller-Darss und Organisation Gehlen wieder zurückkommen, wenn die Akten ausgewertet sind.